Gynäkologische Operationen

Qualitätsmerkmal: Begründete beidseitige Eierstock-Entfernung

Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn die operative beidseitige Entfernung der Eierstöcke begründet gewesen ist, d.h. wenn nach der Operation festgestellt wird, dass bei der Patientin tatsächlich erkranktes Gewebe oder beeinträchtigende Zysten vorhanden waren.

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Zysten an den Eierstöcken werden oft zufällig bei Routineuntersuchungen entdeckt. In den meisten Fällen verursachen sie keine Beschwerden und bilden sich von selbst zurück. Krankheitsstatus erhalten Zysten, wenn sie zu Zyklusstörungen, schmerzhaften oder irregulären Blutungen, z.B. nach den Wechseljahren, Unterleibsschmerzen, Verstopfung oder starkem Unwohlsein führen. In aller Regel beobachtet der Gynäkologe den Verlauf einer Zyste über mehrere Monatszyklen; die Untersuchung erfolgt mit Ultraschall.

Bildet sich die Zyste nicht zurück, vergrößert sie sich oder verursacht sie Beschwerden, sollte sie operativ entfernt werden. Dies geschieht heute in der Regel schonend per Schlüssellochtechnik durch einen laparoskopischen Eingriff („Bauchspiegelung“), der inzwischen sogar durch den Nabel durchgeführt werden kann. Eine komplette beidseitige Entfernung der Eierstöcke und der Eileiter hingegen sollte unbedingt vermieden werden. Diese Maßnahme wurde früher häufiger durchgeführt, wenn bei der Patientin kein Kinderwunsch mehr vorlag, um einer Neubildung von Zysten vorzubeugen. Eine Entfernung sollte jedoch nur noch dann in Betracht kommen, wenn ein begründeter Verdacht auf eine bösartige Tumorbildung besteht, denn sie kann schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Frauen haben. Sie führt nicht nur zum Verlust der Gebärfähigkeit und zu früher einsetzenden Wechseljahren, sondern sie erhöht auch das Risiko für Osteoporose, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Brustkrebs und Demenz, wie verschiedene Studien belegen. Bei Frauen in und nach den Wechseljahren sind diese Risiken zwar geringer, dennoch sollten auch hier die Eierstöcke nur in gut begründeten Fällen entfernt werden.

Die folgenden beiden Schaubilder zeigen, wie häufig die beidseitige Entfernung der Eierstöcke begründet war, weil tatsächlich erkranktes Gewebe oder eine beeinträchtigende Zyste festgestellt wurde...

  • Erstes Schaubild: ... ausschließlich bei Patientinnen bis 45 Jahre
  • Zweites Schaubild: ...ausschließlich bei Patientinnen von 46 bis 55 Jahre

 

So häufig wurde bei Patientinnen bis 45 Jahre nach der beidseitigen Entfernung der Eierstöcke tatsächlich erkranktes Gewebe bzw. eine beeinträchtigende Zyste festgestellt, d.h. die Operation war begründet.

So häufig wurde bei Patientinnen von 46 bis 55 Jahre nach der beidseitigen Entfernung der Eierstöcke tatsächlich erkranktes Gewebe bzw. eine beeinträchtigende Zyste festgestellt, d.h. die Operation war begründet.