Begleitung Schwerstkranker (Palliativmedizin)

Begleitung schwerstkranker Patienten

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie auch im Sterben zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt."

Als einziges Bundesland erwähnt der Freistaat Thüringen auch das Sterben des Menschen als Teil seiner Würde ausdrücklich in der Landesverfassung (Artikel 1). Die Krankenhäuser in Thüringen sehen dies als Verpflichtung, schwerst und unheilbar erkrankten Patienten während ihrer letzten Lebensphase ein Leben in Würde, mit guter Versorgung und unter geringen Schmerzen zu ermöglichen.

In den letzten Jahrzehnten hat sich, ausgehend von Großbritannien, auch in Deutschland und Thüringen eine medizinische Fachrichtung entwickelt, die sich der Patienten annimmt, für die keine Aussicht auf Heilung mehr besteht: die Palliativmedizin (von Spätlateinisch „palliare“ = mit einem schützenden Mantel bedecken). Über 90 Prozent der Palliativpatienten sind an Krebs erkrankt.

In der Palliativmedizin und der Palliativpflege geht es darum, ...

  • schwer kranke Patienten in ihrer letzten Lebensphase aktiv und umfassend zu betreuen
  • Schmerzen und andere Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Atemnot und psychische Folgeerscheinungen zu lindern
  • Lebensqualität so lange wie möglich zu erhalten
  • Sterben als Bestandteil des Lebens zu akzeptieren und Leben nicht mit allen Mitteln zu verlängern
  • die Patienten und ihre noch vorhandenen körperlichen und geistigen Möglichkeiten einzubeziehen
  • ihre Wünsche zu respektieren, bestimmte medizinische Maßnahmen (nicht) anzuwenden
  • Angehörige und Nahestehende zu betreuen, zu unterstützen und anzuleiten
  • psychologische und soziale Hilfe anzubieten
  • Spezialisten unterschiedlicher Fachrichtungen (Ärzte, Pfleger, Sozialarbeiter, Seelsorger, Psychologen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, ehrenamtliche Mitarbeiter) patientenbezogen als Team einzusetzen

In Thüringen wird die Palliativversorgung auf zwei Ebenen angeboten