Über den Krankenhausspiegel

Prüfgremien

Die Inhalte der Prüfverfahren und die Indikatoren (Qualitätsmerkmale) zur Messung der Behandlungsqualität in den Kliniken wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Auf Bundesebene führt seit Januar 2016 das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) das Qualitätssicherungsverfahren durch.

Die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung

Die von den Kliniken gelieferten Daten werden vom IQTIG ausgewertet. Wenn Kliniken bei einzelnen Indikatoren vom Zielbereich abweichende Ergebnisse haben, führen die Geschäftsstellen für Qualitätssicherung der Landesarbeitsgemeinschaften – unterstützt von Fachkommissionen – so genannte Stellungnahmeverfahren mit den betreffenden Kliniken durch. In Thüringen ist dies die Landesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung Thüringen (LQS), die organisatorisch an die Landesärztekammer Thüringen angegliedert ist. Die LQS ist im Rahmen der Landesarbeitsgemeinschaft Thüringen (LAG) tätig, die gemeinsam von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KV), der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen (KZV), der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V. (LKHG) und den Landesverbänden der Krankenkassen inkl. der Ersatzkassen getragen wird.