Hüftgelenkersatz

Qualitätsmerkmal: Gehfähigkeit

Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn möglichst wenige Patienten bei ihrer Entlassung nur eingeschränkt gehfähig sind.

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Nach dem Klinikaufenthalt nimmt der Patient in der Regel an ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen teil, insbesondere um die Beweglichkeit des Gelenks zu verbessern. Eine Voraussetzung dafür ist, dass er bei der Entlassung aus dem Krankenhaus selbstständig gehen kann. Allerdings kann es sein, dass er dabei zunächst noch auf Gehhilfen und schmerzstillende Medikamente angewiesen ist.

Erwartete Rate – tatsächliche Rate: Bei diesem Qualitätsmerkmal wird für jedes Krankenhaus gesondert berechnet, bei wie viel Prozent der Patienten eine eingeschränkte Gehfähigkeit zu erwarten ist. Diese erwartete Rate wird dann mit der in dem betreffenden Krankenhaus tatsächlich eingetretenen Rate ins Verhältnis gesetzt. Ist die tatsächliche Rate so niedrig wie die erwartete oder sogar noch niedriger, zeugt das von guter Behandlungsqualität. Aber auch wenn sie höher ausfällt, kann die Qualität des Krankenhauses dennoch uneingeschränkt gut sein. Ausführliche Informationen finden Sie unter dem Schaubild.

Vergleich: Erwartete und tatsächliche Rate an Patienten, die nur eingeschränkt gehfähig sind

Erwartete Rate Tatsächliche Rate
Erwartete Rate Tatsächliche Rate