Krankenhaus-Hygiene

Infektionsschutz durch klare Strukturen

Im Land Thüringen werden die Strukturen zur Vorbeugung von Krankenhausinfektionen kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut. Alle Krankenhäuser arbeiten nach der Thüringer Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen, die unter anderem die folgenden Punkte umfasst.

Hygienekommissionen und Hygienepläne

In jedem Krankenhaus gibt es eine Hygienekommission, die sich zusammensetzt aus:

  • ärztliche Leitung
  • Verwaltungsleitung
  • pflegerische Leitung
  • technische Leitung
  • hauswirtschaftliche Leitung
  • Hygieneexperten/-expertinnen des Krankenhauses (Krankenhaushygieniker/in, Hygienefachkraft, hygienebeauftragte Ärzte/Ärztinnen)
  • Krankenhausapotheker/in

Die Kommission berät und entscheidet über alle Angelegenheiten der Hygiene und Infektionsprophylaxe. Sie verabschiedet Hygienepläne, in denen alle Verfahrensweisen zur Infektionsvermeidung genau festgelegt sind, und passt sie laufend dem neuesten Stand der Forschung an.

Die Mitglieder der Hygienekommission vermitteln die Maßnahmen der Hygienepläne an ihre Bereiche und gestalten deren Umsetzung im Klinikalltag aktiv mit. So ist gewährleistet, dass Hygienestandards für alle Bereiche des Krankenhauses verbindlich sind und von allen Beschäftigten eingehalten werden.

Hygiene-Fachpersonal

In den Thüringer Krankenhäusern ist qualifiziertes Hygiene-Fachpersonal gemäß der Thüringer Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen tätig.

  • Krankenhaushygieniker/-innen: Fachärzte/-ärztinnen für Hygiene und Umweltmedizin; Fachärzte/-ärztinnen für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie; Humanmediziner/-innen mit Facharztweiterbildung in Krankenhaushygiene. Sie sind insbesondere an großen Krankenhäusern hauptamtlich eigens für Hygienefragen und die Vermeidung von Krankenhausinfektionen zuständig. Kleinere Häuser, die keinen eigenen Krankenhaushygieniker beschäftigen, müssen externe Experten unter Vertrag nehmen.
  • Hygienebeauftragte Ärzte/Ärztinnen: Fachärzte/-ärztinnen auf einem bestimmten Gebiet (z.B. Onkologie, Intensivmedizin, Chirurgie, Neurochirurgie), die zusätzlich für Hygienefragen und die Vermeidung von Krankenhausinfektionen in ihrer Klinik oder Abteilung zuständig sind. Hierfür haben sie sich speziell weiterqualifiziert und werden zum Teil dafür freigestellt.
  • Hygienefachkräfte: Pflegefachkräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung und zweijähriger entsprechender Weiterbildung. Sie sind im klinischen Alltag zentrale Ansprechpartner für alle Berufsgruppen und tragen damit zur Umsetzung der vorbeugenden Maßnahmen gegen Infektionen bei. Auch Patienten können sich bei Fragen zur Hygiene an die Hygienefachkräfte wenden.

Zusätzlich werden in einigen Häusern Hygienebeauftragte in der Pflege gemäß den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts ausgebildet und sind dort tätig. Es handelt sich um Krankenschwestern und -pfleger mit mehrjähriger Berufserfahrung und entsprechender Fortbildung. Sie sind das Bindeglied zwischen ihrem Bereich und den Hygienefachkräften.

Weiterbildung, Fortbildung und Schulung

Das Hygiene-Fachpersonal in den Krankenhäusern ist verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Die Landesärztekammer Thüringen bietet hierfür Medizinische Fortbildungstage zu aktuellen Hygienethemen an. Außerdem besteht an der Landesärztekammer Thüringen die Möglichkeit einer Fortbildung zum Krankenhaushygieniker und zum Hygienebeauftragten Arzt.

Erfassung und Meldung von Infektionen

In den Thüringer Krankenhäusern wird das Auftreten von Erregern, insbesondere von antibiotikaresistenten, erfasst und bewertet; daraus werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Alle Krankenhäuser nehmen am Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System (KISS) des nationalen Referenzzentrums für Surveillance von nosokomialen Infektionen des Robert Koch-Instituts teil. Dies gewährleistet, dass Krankenhäuser nach einem standardisierten Verfahren ausgewählte Krankenhausinfektionen erfassen und bewerten. Die mit diesem Verfahren ermittelten Referenzwerte dienen als Vergleich mit den eigenen Daten.

Informationsweitergabe an nachbehandelnde Ärzte

Wenn Patienten aus dem Krankenhaus entlassen, in eine andere Einrichtung verlegt oder an einen niedergelassenen Arzt überwiesen werden, übermitteln die Krankenhäuser auf einem Übergabebogen alle Informationen bezüglich einer Infektion mit resistenten Erregern oder anderen Krankenhauskeimen an den weiterbehandelnden Arzt.